Sie haben sich an einer oder an mehreren Hochschulen für einen bestimmten Studiengang beworben, doch der ersehnte Zulassungsbescheid blieb aus? Eine Studienplatzklage kann der Weg sein, um doch noch den gewünschten Studienplatz zu erhalten.
Rechtliche Grundlage für eine Studienplatzklage ist das Grundrecht auf freie Berufswahl und freie Wahl der Ausbildungsstätte aus Art. 12 Abs. 1 GG. Es gibt verschiedene Verfahren einer Studienplatzklage. Es ist zu unterscheiden zwischen:
Bei diesem Verfahren wird rechtlich geprüft, ob die festgesetzte Ausbildungskapazität an einer Hochschule erschöpfend ist oder ob noch weitere verschwiegene Studienplätze vorhanden sind. Ziel dieser Studienplatzklage ist es also der Hochschule gegenüber zusätzliche Studienplätze nachzuweisen. Hierfür müssen Fehler in der Kapazitätsberechnung aufgedeckt werden, die im Ergebnis zu einer höheren Anzahl an Studienplätze führen. Solche errechneten zusätzlichen und unbesetzten Studienplätze müssen dann an die Kläger verteilt werden.
Bei einem sog. innerkapazitären Prozess wird der Ablehnungsbescheid einer Universität angegriffen und es wird gerügt, dass die Auswahl der Studienbewerber zu Lasten des Mandanten fehlerhaft durchgeführt wurde.
Immer mehr Universitäten verlangen für den Zugang zu einem Bachelor- oder Masterstudiengang den Nachweis einer studiengangspezifischen Eignung.
Bei solchen Eignungsverfahren wird geprüft, ob die spezielle Eignung für einen Studiengang vorhanden ist. Nur die "geeigneten" Studenten werden also für das Studium aufgenommen. Die Auswahl dieser Studenten erfolgt dabei z.B. anhand von Eignungstests, Auswahlgesprächen oder bei künstlerischen Studiengängen durch die Vorlage von Mappen. Bei Masterstudiengängen kann auch die Abschlussnote aus dem Bachelorstudium ausschlaggebend sein.
In München führt speziell die TU München (TUM) in sehr vielen Studienfächern solche Eignungsverfahren durch.
Hier muss gegen den Ablehnungsbescheid einer Universität geklagt werden. Einen Beitrag zur Eignungsfeststellung in Bachelor- und Masterstudiengängen finden Sie hier.
Manchmal wird zweistufig neben der sog. spezifischen Eignungsprüfung auch zusätzlich ein Numerus-clausus eingeführt, wodurch es wieder um die Probleme der Kapazitätsfestsetzung und dadurch um die Bildung von Zulassungs-Leistungsrängen geht.
Grundsätzlich ist eine Studienplatzklage in allen Studiengängen möglich – besonders häufig in stark nachgefragten zulassungsbeschränkten Fächern wie:
Aber auch in Bachelor- und Masterstudiengängen mit örtlicher Zulassungsbeschränkung anderer Fachrichtungen kann sich eine Klage lohnen, z.B.:
In manchen Bundesländern sind für die Einleitung eines sog. Studienplatzklageverfahrens bei zulassungsbeschränkten Studiengängen strenge Fristen vorgesehen. So müssen zum Teil Anträge auf außerkapazitäre Zulassung bei den Universitäten
bis spätestens
15.07. für Verfahren zum Wintersemester und
15.01. für Verfahren zum Sommersemester
gestellt werden. Man muss also teilweise schon tätig werden, bevor überhaupt ein Ablehnungsbescheid vorliegt.
Deshalb ist es wichtig, frühzeitig rechtliche Beratung in Anspruch zu nehmen, am besten noch vor einer Bewerbung für den gewünschten Studiengang.
In Bayern gibt es solche strengen Fristen nicht, d.h. es kann auch noch zu Beginn oder Anfang des Semesters eine Studienplatzklage eingeleitet werden.
Die Chancen einer Studienplatzklage lassen sich nicht pauschal benennen, sondern hängen immer vom konkreten Wunschstudium ab.
Bei einzelnen Fächern mit örtlicher Zulassungsbeschränkung (BWL, Jura, Kommunikationswissenschaft, etc.) sind die Erfolgschancen in der Regel sehr gut, weil meist nur wenige Kläger vorhanden sind und es aus diesem Grund sehr häufig zu Zulassungsvergleichen kommt.
Die Erfolgschancen einer Klage bei Eignungsverfahren können immer nur im konkreten Einzelfall beurteilt werden.
Auch die Kosten können variieren und sind abhängig von der Anzahl der zu verklagenden Universitäten. Neben den eigenen Anwaltskosten und Gerichtskosten können auch gegnerische Anwaltskosten anfallen, wenn sich eine Universität anwaltlich vertreten lässt.
Für weitere Informationen hierzu kontaktieren Sie mich gerne.
Lassen Sie sich nicht von einem Ablehnungsbescheid entmutigen. Mit einer Studienplatzklage kann der Weg zu Ihrem Wunschstudium doch noch gelingen. Nutzen Sie also Ihre rechtlichen Möglichkeiten und holen Sie sich zunächst frühzeitig eine fachkundige anwaltliche Beratung ein.
Bachelorplatzklage, Masterplatzklage: Möglichkeit der Studienplatzklage bei der Ablehnung einer Bewerbung auf einen Studienplatz in einem Bachelorstudiengang oder Masterstudiengang mit sog. Eignungsfeststellung