Bereits in etlichen Eignungsfeststellungsverfahren für die Zulassung zum Bachelor- und Masterstudium konnte unsere Kanzlei in vielen Studienfächern, wie z.B. Maschinenwesen, Konstruktion, Architektur, Wissenschaftliche Grundlagen des Sports, Management, TUM-BWL, etc. erfolgreich Studienplätze erstreiten.
Rechtsgrundlage für die sog. Eignungsprüfung bzw. das Eignungsfeststellungsverfahren in Bayern ist Art. 89 BayHIG für das Bachelorstudium und Art. 90 BayHIG für das Masterstudium.
Bei der Zulassung zu einem Bachelorstudium darf neben den allgemeinen Qualifikationsvoraussetzungen (Allgemeine Hochschulreife/Fachhochschulreife für Bachelorstudium) der Nachweis der Eignung in einem Eignungsfeststellungverfahren jedoch nur verlangt werden, wenn das betreffende Studium "besondere qualitative Anforderungen" stellt, welche die Hochschule jeweils zu begründen hat.
Für die Eignungsfeststellung können dabei folgende Kriterien festgelegt werden:
Die Hochschulen müssen das Verfahren der Eignungsfeststellung für ein Bachelor- und Masterstudium sowie die Kriterien und die jeweilige Gewichtung in Satzungen bzw. Verordnungen regeln. Diese Satzungen müssen dabei auch den verfassungsrechtlichen Anforderungen aus Art. 12 Abs. 1 GG genügen, d.h. es muss sich um verhältnismäßige und geeignete Regelungen handeln, was oftmals nicht der Fall ist.
In Eignungsfeststellungverfahren handelt es sich in der Regel bei jedem Fall um einen Einzelfall, da die Zulassung zum Bachelor- oder Masterstudium z.B. von der Bewertung eines Auswahlgesprächs oder eines schriftlichen Tests abhängt. Oftmals sind z.B. auch Fragen der Gleichwertigkeit von Prüfungsleistungen aus einem Bachelorstudiengang streitig.
Wir beraten und vertreten Sie gerne, wenn Sie einen Ablehnungsbescheid von einer Hochschule erhalten haben, weil Sie angeblich nicht die Eignungsvoraussetzungen erfüllen. Wir erläutern Ihnen dabei zunächst die konkrete Vorgehensweise sowie die Erfolgsaussichten eines Klage- und Eilverfahrens oder ggf. Widerspruchsverfahrens in ihrem konkreten Einzelfall.
Besondere Erfahrung haben wir mit den Zulassungsverfahren der Münchner Universitäten – LMU München, TU München und Hochschule München sowie weiterer bayerischer Universitäten.