SZ-Interview:SZ_FOS_Zulassung_02
Aufgrund zahlreicher Widersprüche der Rechtsanwaltskanzlei Riechwald gegen die Entscheidungen der Landeshauptstadt München und des Freistaates Bayern und zahlreicher Anträge auf Erlaß einstweiliger Anordungen beim Verwaltungsgericht München im Jare 2002 gegen die Landeshauptstadt München und den Freistaat Bayern und der Pressearbeit, d.h. nach einem Interview des Rechtsanwalts Riechwald durch die SZ wurden ganz schnell die zunächst aus angeblichem Geld- und Raummangel abgelehnten Schulbewerber für die Städt. Fach- und Berufsoberschulen, Techniker- und Wirtschaftsschulen im Abhilfeweg zur gewünschten Schulausbildung zugelassen. Zunächst hatten jeweils der Freistaat Bayern und die Landeshauptstadt München in einem politischen Machtkampf auf dem Rücken der fortbildungswilligen Schüler jeweils die Verantwortung sich gegenseitig zuschieben wollen, weshalb wir sowohl den Freistaat als auch die LH München verklagt hatten, um das Ausbildungsgrundrecht der Schüler, das in der Bayerischen Verfassung verbürgt ist, durchzusetzen.

Nunmehr zeigt sich im Jahre 2009 eine teilweise Wiederholung dieser Situation bei Gymnasien in München. LH München und Freistaat streiten wie seit langer Zeit wieder um die Höhe der staatlichen Schul-Zuschüsse. Die LH München schliesst offenbar teilweise Gymnasialklassen und will  qualifizierte Schüler mit Schulübertrittszeugnis an staatliche Gymnasien im Landkreis München verweisen! Wir haben bereits für unsere Mandanten um wohnortnahe Gymnasialplätze durch Widerspruchseinlegung erfolgreich gekämpft.