Die Anwaltskanzlei RIECHWALD RECHTSANWÄLTE hat am 29. 03.2010 beim BUNDESVERFASSUNGSGERICHT eine Verfassungsbeschwerde gegen das sogenannte ELENA-Datenspeicherungsgesetz eingereicht und gleichzeitig einen Antrag auf Erlass einer EINSTWEILIGEN ANORDNUNG auf Ausservollzugsetzung des Gesetzes gestellt. Durch dieses Gesetz werden alle Arbeitgeber in der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet, monatlich über das Internet zahlreiche Personaldaten aller Arbeitnehmer an eine neue Mammut-Datenspeicherungsbehörde in Würzburg zu übermitteln! Unsere Grundrechte, insbesondere auch unser Datenschutzgrundrecht auf informationelle Selbstbestímmung ,werden seit einiger Zeit auf vielfache Weise und in immer neuen ” Spielarten” durch den Gesetzgeber unverhältnismässig ausgehöhlt und gleichzeitig häufig durch grosse Firmen zusätzlich missachtet!
Die Bundesrepublik Deutschland hat auf die von unserer Kanzlei erhobene Verfassungsbeschwerde gegen das Gesetz über das Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises (ELENA-Verfahrensgesetz) und den umfangreichen Fragenkatalog des Bundesverfassungsgerichts hin nunmehr dieses Gesetz aufgehoben durch das Gesetz vom 23.11.2011, BGBl 2011,228(229) zur Aufhebung von Vorschriften zum Verfahren des elektronischen Entgeltnachweises. Die erhobenen Daten müssen gelöscht werden. Die Verfassungsbeschwerde wurde also im Ergebnis zum Wohle aller angestellt beschäftigten Bürger erfolgreich geführt. Die bisherige Durchführung dieses Gesetzes hat für die Firmen in Deutschland viele Millionen an nutzlos vertanen Kosten verursacht!