Erfolgreiches Verfahren wegen Nichtzulassung zum Abitur - Verfahrensfehlerhafte Bewertung Präsentation Seminararbeit mit 0 Punkten
Kommt die Bewertung einer Prüfungsleistung verfahrensfehlerhaft zustande, muss die Prüfung wiederholt werden.
In einer durch unsere Kanzlei erstrittenen Entscheidung im Eilverfahren vor dem VG München (Az.: M 3 E 22.779) durfte ein Schüler seine Präsentation der Seminararbeit, die zunächst mit 0 Punkten bewertet worden war, wiederholen, um die Abiturzulassung zu erreichen.
Die Schulleiterin hatte an der Beratung zur Notenvergabe teilgenommen, was jedoch nicht zulässig ist und somit einen Verfahrensfehler darstellt.
Bei der Präsentation der Seminararbeit dürfte nur der Kursleiter, der das Thema der Seminararbeit festgelegt hat, in der Lage sein, die vom Schüler erbrachte Präsentation umfassend fachlich und inhaltlich im Kontext zur Seminararbeit zu bewerten.
Nimmt eine Person an einer Beratung teil, obwohl sie der Prüfungskommission nicht angehört oder die zu berücksichtigende Leistung des Prüflings nicht oder nur teilweise kennt, so liegt ein schwerer Verfahrensfehler vor. Es spricht dann eine Vermutung dafür, dass hierdurch das Prüfungsverfahren beeinflusst worden ist. Denn bereits die Anwesenheit Dritter kann dazu führen, dass eine Prüfungskommission nicht mehr unbefangen über das Ergebnis der Prüfung diskutiert.
VG München, Beschluss vom 05.04.2022, Az.: M 3 E 22.779