Erfolgreiche Abituranfechtung

Verfahrensgang

Unsere Kanzlei hat erfolgreich einen Abiturienten vertreten, der das Abitur 2022 knapp nicht bestanden hatte.

Angefochten wurde die Bewertung der schriftlichen Abiturprüfung im Fach Englisch (v.a. wegen des Greifens einer sog. Sperrklausel) sowie die Kolloquiumsprüfung im Fach Musik. Im April 2024 wurde das Klageverfahren vor dem VG München mündlich verhandelt. Die Klage war im Hilfsantrag erfolgreich, d.h. das VG München hat die Gegenseite dazu verpflichtet, die schriftliche Englisch Abiturprüfung unter Berücksichtigung der Rechtsauffassung des Gerichts neu zu bewerten. Gegen dieses Urteil hat der Freistaat Bayern einen Antrag auf Zulassung der Berufung gestellt. Im Rahmen dieses Verfahrens konnten wir uns im Juni 2024 mit dem Freistaat Bayern schließlich gütlich einigen und so erreichen, dass dem Kläger das Abiturzeugnis ausgestellt wurde, ohne dass das Verfahren weiter verzögert wurde.

Problem sog. Sperrklausel - Bewertungsvorgabe des Bayerischen Staatsministeriums für Unterricht und Kultus

Hauptstreitpunkt des Klageverfahrens war die Rechtmäßigkeit der sog. Sperrklausel. Die Anwendung der sog. Sperrklausel führt im Ergebnis dazu, dass bei bestimmten Aufgabenteilen in fortgeführten modernen Fremdsprachen eine Bewertung mit mehr als 04 Punkten ausgeschlossen ist, obwohl sich rein rechnerisch eine bessere Punktzahl ergeben würde. Dies kann sich auch auf das Gesamtergebnis einer schriftlichen Abiturprüfung auswirken und u.U. - wie im von uns vertretenen Fall - entscheidungserheblich für das Bestehen der Abiturprüfung sein.

Unsere Kanzlei ist der Auffassung. dass diese sog. Sperrklausel rechtsunwirksam ist.