Wir beraten und vertreten Sie in weiteren Fachgebieten des öffentlichen Rechts, z.B. im Beamtenrecht, Berufsrecht (z.B. Approbation), im öffentlichen Bau- und Planungsrecht, Naturschutzrecht und in den Grenzgebieten zwischen Verwaltungsrecht und Zivilrecht, z.B. Amtshaftungsrecht