Über die Kanzlei

Wichtigste Leitlinie der Kanzlei war schon seit der Kanzleigründung der Fachanwaltskanzlei für Verwaltungsrecht durch RA Rudolf Riechwald im Jahre 1987 ein möglichst fächerübergreifendes anwaltliches Engagement für den Grundrechtsschutz der Bürger gegen Behörden, Universitäten, Schulen und öffentliche Institutionen vor allem im Bildungsbereich, z.B. zur Durchsetzung der Studierfreiheit nach Art.12 Abs.1 GG gegen den sog Numerus clausus und z.B. der Gerechtigkeit und Fairness im Prüfungsrecht und im Berufsrecht. Diese  Leitlinien werden intensiv weiter fortgesetzt besonders nach dem Erwerb der Fachanwaltsbezeichnung für Verwaltungsrecht auch meiner Tochter Romina Raphaela Riechwald und garantieren auch für die Zukunft ein bestmögliches und intensives Maß an anwaltlichem Engagement in den  breiten Gebieten des öffentlichen Rechts durch große Arbeitsschnelligkeit, stete Einsatzbereitschaft für die dringenden Anliegen der Mandanten sowie Flexibilität und Durchsetzungskraft bei der Bearbeitung der Fälle sowie stetige fachanwaltliche Fortbildung.

Diese Arbeitsfundamente sind aufgrund der Vielfalt und äußerst schnellen Wandlung öffentlich-rechtlicher Gesetze und der rasanten Entwicklung auch des öffentlichen Europarechts unerlässlich.

Neue besondere Tätigkeitsschwerpunkte entwickeln sich in der Kanzlei  im Wirtschaftsverwaltungsrecht angesichts ständig steigender Bürokratisierung und Missachtung der Grundrechte z.B. bei der Gewerbeausübung.

Besonderen Wert legt die Kanzlei auf effektive, schnelle und pragmatische Lösung der öffentlichen Rechtsprobleme zum Grundrechtsschutz gegen belastende Verwaltungsakte durch alle Arten von Behörden und zwar von der Einlegung von Widersprüchen gegen belastende Verwaltungsakte über die Beantragung Einstweiliger Anordnungen und Klagen  bei Verwaltungsgerichten in 1. und 2. Instanz bis zur Einreichung von Verfassungsbeschwerden zum Bundesverfassungsgericht nach Erschöpfung des ordentlichen Zivilrechtsweges oder der diversen Fachrechtswege.