STAND DER DORTIGEN ZULASSUNGSERKENNTNISSE: 15.07.2009

Fast 3000 Bewerber beim letzten TMS-Test 2009 in Österreich.

Nur durch ein sehr gutes Testergebnis haben EU-Bewerber eine Zulassungschance zum Medizinstudium in Österreich.Der Test muss unbedingt geübt werden, um eine Erfolgschance zu haben! Erfahrungsgemäss schneiden Bayerische Abiturienten mit guten naturwissenschaftlichen Noten und einer guten Durchschnittsnote sehr erfolgreich ab. Also: eifrig üben mit Stoppuhr, weil Arbeits-Geschwindigkeit wichtig ist! Näheres in den bekannten Internetadressen über den TMS.

Zur Historie des Zulassungswesens in Österreich:

07.05.2005:

Folgen des Urteils des Europäischen Gerichtshofes (EUGH) vom 07.07.2005 gegen Österreich, d. h. das Universitäts-Studiengesetz in Österreich

Rechtsanwalt Riechwald führte zusammen mit den österreichischen Kollegen Höhne, In der Maur & Partner  (Magister Streit) seit  längerer Zeit Musterprozesse beim Österreichischen Verfassungsgerichtshof  und beim Österreichischen Verwaltungsgerichtshof in Wien gegen die frühere österreichische Zulassungspraxis, dass EU-Ausländer nur in NC-Studiengängen zugelassen wurden, wenn sie eine deutsche Zulassung durch die ZVS oder eine endgültige Studienzulassung in Deutschland vorweisen konnten.Der Österreichische Verfassungsgerichtshof hatte die Verfassungsbeschwerde nach österreichischem Recht zurückgewiesen mit der Begründung, es handele sich nicht um eine verfassungsrechtliche Rechtsfrage !!!

Der Verwaltungsgerichtshof hätte eigentlich wegen des EUGH-Urteils, das Österreich wegen Verletzung des EU-Gemeinschaftsrechts verurteilt hat ,den für 2 Mandanten anhängigen Klagen stattgeben müssen, diese Mandanten hätten in Wien und Innsbruck zum Humanmedizinstudium zugelassen werden müssen.Zu kritisieren ist die unerträglich lange Dauer der Verfahren beim Österreichischen Verwaltungsgerichtshof, die Verfahren haben sich inzwischen erledigt, weil die Antragsteller inzwischen den begehrten Studienplatz in Deutschland erhalten haben. Sie können allerdings gegen Österreich auf Schadensersatz wegen Studienverzögerung und späterer Berufsaufnahme verlangen. Es ist jedoch leider angesichts der Langsamkeit der Österreichischen Justiz mit jahrelanger Verfahrensdauer zu rechnen.

Aber bereits zum WS 2003/04 war es Mandanten der Kanzlei RIECHWALD RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE für VERWALTUNGSRECHT gelungen, die begehrte Studienzulassung zum Medizinstudium in Innsbruck zu erreichen, wenn sie mindestens eine Bayerische ABI-Note von 1,9 hatten, zum WS 04/05 reichte in einem Falle eines oberbayerischen Abiturienten aus dem Grenzgebiet eine Abi-Note von 2,0 zur Innsbrucker Zulassung.

In einem Falle erreichten wir die Humanmedizinzulassung an der Uni Innsbruck, weil die Mandantin bereits früher eine ZVS-Zulassung hätte erlangen können.

Auch der Vortrag Österreichs vor dem EUGH, dass auch alle österreichischen Staatsangehörigen mit ausländischer Hochschulzugangsberechtigung sich den gleichen Einschränkungen wie Deutsche beim Hochschulzugang in Austria unterwerfen müssten, war sicherlich nicht zutreffend, denn einige österreichische Mandanten mit deutschem ABI-Zeugnis wurden zum Medizin-oder Psychologiestudium in Österreich als sog. Härtefalle zugelassen.

Man hätte glauben können, dass diese Ungleichbehandlung von EU-Abiturienten nun zu Ende sei. Durch die eiligst am 08.07.2005  beschlossene Änderung des Österreichischen Universitäts-Studiengesetzes  in § 124b können die Rektoren befristet bis WS 2007/08 nun vor der Zulassung oder bis längstens zwei Semester nach der Zulassung den Zugang beschränken, das heißt, sogenannte ” KNOCK-OUT-PRÜFUNGEN” einführen.Leider hatten die Universitäten Wien und Innsbruck im Fache Medizin zum WS 05/06 trotz gegenteiliger Ankündigung ein angebliches “first-come-first-serve-Prinzip” eingeführt und ließen angeblich die Poststempelzeiten als Zulassungskriterium entscheiden.Viele Bewerber wurden wegen angeblicher Formmängel bei der Bewerbung nicht berücksichtigt.Als Formmangel galt es z.B., wenn die von der Medizinischen UNIVERSITÄT INNSBRUCK mit der Bewebung verlangten 5 internationalen Postscheine zum Preis von je € 1,80 nicht  oder nicht alle 5 beigefügt waren, wobei  die Med. Universität INNSBRUCK bisher an die Bewerber keine Briefe mit internationalem Briefporto, sondern allenfalls e-mails versandte. Wer keine e-mail-Adresse angeben konnte,erhielt keinen Studienplatz Aus rechtsstaatlicher und verwaltungsrechtlicher Sicht ist dies ein unhaltbarer Vorgang. Wir hatten gegen diese Praxis Rechtsmittel eigelegt, die Universität hat jedoch trotz Fristsetzung lange Zeit nicht reagiert und schliesslich die Beschwerden zurückgewiesen.Diese Verfahrenspraxis spottet jeglicher rechtsstaaatlichen Verwaltungspraxis Hohn und wurde auch in der Österreichischen Presse sehr kritisiert.Wir haben für diese Mandanten jedoch keine Klagen zum Verwaltungsgerichtshof eingereicht, weil wir alle diese Mandanten mit Medizinstudienplätzen in Deutschland versorgen konnten. Eine gute Zusammenfassung des aktuellen Standes findet sich stets auf der web- Seite:   https://derstandard.at/uni .Gute österreichische Hochschulnachrichten finden Sie auch unter https://orf.at.

Die Einführung von Exmatrikulations-Prüfungen für bereits vor dem 07.07.05 Zugelassene hielten wir mit dem rechtsstaatlichen Rückwirkungsverbot nicht vereinbar.

Aktuelle Studienzulassungs-Nachrichten betreffend Österreich sind zu finden  unter der Internet-Adresse : https://derstandard.at/Uni .

Dort hieß es noch am 19.07.2005, dass Humanmedizin bewerbungen zum WS 05/06 in Innsbruck zwecklos seien, in Wien konnte man sich zwar per Internet anmelden, erhielt dann einen Einzahlungsschein der Gebühren, die angebliche Einzahlungsfrist war aber oft zu kurz.Ob diese Vorgehensweisen alle rechtmässig sind, erschien uns sehr zweifelhaft. Wir sind nach Österreichischem Verwaltungsrecht gegen Ablehnungsbescheide   juristisch vorgegangen, wobei als größtes rechtliches Hindernis die überlangen Bearbeiteitungszeiten der Österreichischen Verwaltung und des Österreichischen Verwaltungsgerichtshofes anzusehen sind.Die Österreichische Verwaltungsgerichtsbarkeit sollte sich ein  Beispiel an Deutschen Verwaltungsgerichten nehmen, die in Studienzulassungssachen  zum Teil sehr schnell in Eilverfahren entscheiden..

Die Nachrichten auf den Homepages der österreichischen Universitäten bezüglich der neuen Zulassungspraxis waren im Sommer 2005  sehr widersprüchlich und  mit Vorsicht zu betrachten.Wir hatten unseren Mandanten empfohlen, förmliche Ablehnungsbescheide zu verlangen, falls sie keine Zulassung erhalten haben und gegen diese Ablehnungsbescheide den Rechtsweg in Österreich mit Hilfe spezialisierter Fachanwälte für Hochschulrecht und Studienzulassungsrecht zu beschreiten. Die Erfahrung zeigt jedoch inzwischen, dass verwaltungsrechtliche aussergerichtliche und gerichtliche Rechtsmittel in Österreich einfach nicht in vertretbarer Zeit entschieden werden, hier gibt es ein grosses rechtsstaatliches Defizit in Bezug auf das Grundrecht der Gewährung effektiven Rechtsschutzes.

MEDIZINZULASSUNG IN WIEN zum WS 05/06:

BERICHT EINER MANDANTIN VOM 19.07.2005:

Auf den Ratschlag unserer Kanzlei hin, hatte sich eine Mandandtin noch am 06.07.2005 vor Erlass des EUGH-Urteils um einen Medizinstudienplatz in Wien über das Internet beworben. Nachdem der Erlagschein zur Einzahlung der Semestergebühren innerhalb von 5 Tagen nicht bei ihr eingegangen war,  hatte sie über Ihre Bank eine Schnellüberweisung getätigt und ist nach Wien gefahren.Offenbar wurden die Plätze, sie erfuhr  von 1560 Studienplätzen in Mediziin, nach dem “Windhundprinzip” vergeben. Auch am 15.07.05 war ihre Überweisung angeblich noch nicht bei der Uni Wien eingegangen,offenbar funktionierte die Datenverarbeitung nicht richtig. Deshalb fuhr die Mandantin am Montag, dem 18.07.2005 nochmals nach Wien und stellte sich in die riesige Bewerberschlange.Nachdem der Geldeingang dann im PC bestätigt worden war, erhielt die Mandantin den begehrten Studienausweis und wurde bereits einer Kleingruppe zugeteteilt.Nach ihrer Abiturnote wurde anscheinend nicht vorgegangen,  -zumindest war dies für die Mandantin nicht ersichtlich-, obwohl sie eine Bayerische Abi-Note von 1,9  aus 2003 besitzt und ausgebildete Rettungssanitäterin ist.Sie kam in die 12. Kleingruppe von 15 Gruppen zu je 104 Studenten. Offenbar war die vergebene Zulassungszahl, soweit sie überhaupt kapazitätserschöpfend ist,  in wenigen Tagen ausgeschöpft.

Kurz danach haben mindestens 6 weitere Mandanten, die den Ratschlägen von Rechtsanwalt Riechwald frühzeitig gefolgt sind, berichtet , dass sie an der UNI Wien den begehrten Studienplatz in Humanmedizin erhalten haben bei Bayerischen Abiturnoten von 2,4 und 2,6.

In Wien wurden zum WS 05/06 1560 Humanmedizinstudienplätze vergeben bei 2650 Bewerbungen.Nur wenige konnten allerdings in den harten Ausleseprüfungen gleich erfolgreich sein.

ZULASSUNGSVERFAHREN IN INNSBRUCK zum WS 05/06:

Dort kam zum WS 05/06 eine sehr gute Mandantin  nicht zum Zuge, obgleich angeblich nach Abiturnote, Motivation und naturwissenschaftlichen Noten entschieden werden sollte. Nach diesen Kriterien hätte sie einen Platz erhalten müssen. Die Zulassungen erfolgten bis Ende August 2005 und jeder Studienbewerber musste persönlich erscheinen. Angeblich wurden 550 Plätze bei 2650 Bewerbern vergeben, wobei sicherlich viele Doppelbewerbungen zu verzeichnen waren.

ZULASSUNGSVERFAHREN IN GRAZ zum WS 05/06:

Graz hatte zum WS 05/06  1850 Bewerbungen in Humanmedizin. Bereits nach 1 Semester sind Eignungstests in diesem virtuellen Studium durchgeführt worden. Wie sich dort das weiter Prüfungsverfahren und die Erfolgsquoten gestalten, bleibt abzuwarten. Eine Mandantin hat inzwischen mitgeteilt, daß sie die Ausleseprüfung bzgl. 10% der zugelassenen Studenten bestanden hat. IAb WS 2005/ 2006  muss jeder Bewerber nach fristgerechter Voranmeldung einen Eignungstest absolvieren.

Also: Weiter hartnäckig auch um die Zulassung  in Österreich kämpfen  und am Test teilnehmen !!!

26.09.2005:  UNGLAUBLICHE ENTSCHEIDUNG des ÖSTERREICHISCHEN VERWALTUNGSGERICHTSHOFES in WIEN vom 26.09.2005

Der Österreichische Verwaltungsgerichtshof in Wien hat am 26.09.2005 (ZI. AW 2005/10/0029-15)  den bereits zum Sommersemester 2005 gestellten Eilantrag auf Zulassung zum Studium der Humanmedizin in Wien einer deutschen Studentin mit harschen Worten abgelehnt.Es wird gar die Gleichwertigkeit eines deutschen Abiturzeugnisses mit einer Österreichischen Matura in Frage gestellt!!! Der Antrag sei unzulässig, weil eine rückwirkende Zulassung nicht möglich sei! Dies ist unter dem Blickwinkel einer verfassungsrechtlich gebotenen effektiven Rechtsschutzgewährung eine skandalöse und das Rechtsstaatsgebot verletzende Rechtsansicht.Die Verwaltug und das Gericht müssen auf diese Weise die Sache nur liegen lassen und verzögern, um dann den Antrag als unzulässig ablehnen zu können.Man hält es kaum für möglich, dass sich in der Europäischen Union des 21.  Jahrhunderts ein oberstes Verwaltungsgericht eines Mitgliedstaates zu einer derartigen Rechtsprechung versteigt.Weiterhin argumentiert der VGH politisch und führt sinngemäß aus , es könne nicht angehen, dass Österreich Fehler der Deutschen Bildungspolitik  durch den Ansturm der Deutschen Medizinstudienbewerber ausbaden solle. Weiterhin mißachtet der VGH in gröblicher Weise das Urteil des EUGH vom 7.7.2005 und will sich nicht daran halten. Eine derartige Entscheidungspraxis lässt aus Wien für Deutsche Studienbewerber nichts gutes erhoffen, wenn sie den Rechtsweg beschreiten müssen. Allerdings drohen Österreich hohe Schadensersatzleistungen wegen der Mißachtung der EUGH- Rechtsprechung.

MEDIZINERTESTS  und EU-Ausländerquote 20 % ab WINTERSEMESTER 2006/07:

Inzwischen wird der Studienzugang in Medizin ab Wintersemester 2006/07 an den Universitäten Wien und Innsbruck durch den Schweizer Test, den die Schweiz früher von der ZVS erworben hatte, geregelt .Die Uni Graz hat einen eigenen Test.Der erste Test hat am 07.07.06 stattfgefunden.Die deutschen Studienbewerber haben besser abgeschnitten als die Österreicher. Man hat jedoch Zulassungsquoten zugunsten der eigenen Landsleute eingeführt.75 % der Medizinstudienplätze wurden damals an Österreicher vergeben, obgleich nach dem Testergebnis nur 50% den Studienplatz hätten erhalten dürfen. Hierin liegt erneut eine grosse europarechtliche Brisanz. Allerdings wird ein Klageverfahren gegen Österreich wiederum Jahre dauern.Nähere Einzelheiten erfahren Sie über die Homepages der Universitäten und bei  www.orf.at . Nach dortigen Meldungen gab es zum WS 06/07 3416 Bewerber für 660 Humanmedizin-Plätze und 80 Zahnmedizinplätze in Wien.Für die Zahnmediziner gibt es nur 70 Praktikumsplätze und somit mindestens ein weiteres Jahr Wartezeit.

Österreich hat die Ausländerzulassung von EU-Angehörigen auf 20% reduziert. Wir halten diese Kontigentierung und die Verfälschung des Testergebnisses innerhalb eines Mitgliedslandes der EU für europarechtswidrig. Die zu erwartenden Verfahren gegen Österreich werden jedoch vorraussichtlich sehr lange dauern, wobei dem Land sehr hoher Schadensersatz drohen kann, falls ein abgewiesener deutscher Abiturient, der sogar den Test zwar vom Ergebnis her erfolgreich  absolviert hat ,aber wegen der Quotenregelung zugunsten der Österreicher gescheitert ist, hartnäckig klagen wird.

Leider werden -was den zitierten österreichischen Nachrichtenquellen zu entnehmen ist- an den Österreichischen Universitäten offenbar in Medizin auch sehr harte Ausleseprüfungen im Studium mit geringen Erfolgsquoten durchgeführt.

Nach den bisherigen Informationen schneiden die bayerischen Abiturienten mit guten Abiturnoten relativ sehr gut ab beim österreichischen Medizinertest. Bitte informieren Sie sich jeweils über den aktuellen Stand und über die Antragsfristen über die Homepages der österreichischen Universitäten. Aktuelle Nachrichten gibt es auch bei https://www.spiegel.de/unispiegel/