Die Abschaffung der Wehrpflicht hat viele neue verwaltungs-dienst-und sozialrechtliche Probleme aufgeworfen, d.h. Rechtsprobleme  soldatenrechtlicher, beamtenrechtlicher und sozialrechtlicher Art.

In der Kanzlei RIECHWALD RECHTSANWÄLTE hat sich besonders Frau Rechtsanwältin und Fachanwältin für Verwaltungsrecht Katrin C. Over, die 2020 in München eine eigene Kanzlei gegründet hat, seit vielen Jahren mit den sozialbezogenen Problemen des Beamten-und Soldatenversorgungsrechts und Beurteilungsrechts befasst.

Gerade durch die künftig vermehrten Auslandseinsätze einer Zeitsoldaten-und Berufsarmee werden viele neue vertragsrechtliche, dienstrechtliche,  personalrechtliche, versorgungsrechtliche und sozialrechtliche Rechtsprobleme im Zusammenhang mit dem Wehrdienst auftauchen. Wir haben z. B. die Eltern eines leider beim Fallschirmsprung tödlich verunglückten Berufssoldaten gegen die Bundeswehr vertreten, dessen Tod durch einen mutmaßlichen Konstruktionsfehler am Flugzeug verursacht worden war. Im Beamten-und Soldaten-Personal-und Beurteilungsrecht sind wir bereits seit Jahren tätig. Immer mehr dienstvertragsrechtliche Probleme, ausbildungsrechtliche Probleme sowie Beförderungsprobleme und Konkurrentenklageverfahren werden in der veränderten Bundeswehr auftauchen. Die Auslandseinsätze werden auch verstärkt zu Amtshaftungsproblemen und versorgungsrechtlichen und sozialrechtlichen Rechtsstreitigkeiten führen. Offenbar müssen nach Pressemeldungen  leider etliche durch Auslandseinsätze traumatisierte ehemalige Soldaten um ihre angemessene gesundheitliche Rehabilitation und Entschädigung  juristisch kämpfen. Deshalb hat sich durch die Veränderung der Bundeswehr auch der öffentlich-rechtliche anwaltliche Beratungs-und Vertretungsbereich wesentlich verändert.