Die Anwaltskanzlei RIECHWALD RECHTSANWÄLTE hatte sich in einer Presseerklärung im Juli 2013 für den damals betroffenen Abiturienten gegen die Vorwürfe gewandt , er habe im Zusammenwirken mit dem Schulleiter Unterschleif in der schriftlichen Abiturprüfung in Musik begangen, indem der Schulleiter ihm die Musterlösungen der schriftlichen Arbeit unrechtmäßig zur Verfügung gestellt habe. Außerdem habe der Schüler ein Jahr zuvor bei einer Englischschulaufgabe Passagen aus dem Internet übernommen, so dass diese mit der Note 6 bewertet wurde.

Schon damals haben wir u.a. vorgetragen, dass der Schüler auch in der Teilaufgabe 4 im Musikabitur  die Höchstpunktzahl erhalten hat, für die es gar keine Musterlösung gegeben habe. Der damalige Schulleiter wurde nach heftigen Anschuldigungen mit Hilfe eines lang dauernden, aber nicht abgeschlossenen Disziplinarverfahrens vorläufig aus dem Dienst entfernt und ist dann leider verstorben, nachdem er auch strafrechtlich angeklagt, aber nicht verurteilt worden war.

Wir haben für den damaligen Abiturienten Klage beim Bayerischen Verwaltungsgericht München gegen die Bewertung der schriftlichen Abturarbeit in Musik mit 0-Punkten und gegen die nachträgliche Bewertung der Englischschulaufgabe wegen angeblichem sog. Unterschleifs eingelegt. Nach langer Verfahrensdauer und einer mündlichen Verhandlung, in der der Abiturient seine herausragenden Kenntnisse auch in der Musiktheorie bewiesen hat, wurde schließlich nach Vorlage eines Gegen-Gutachtens eines bayerischen  Musikprofessors auf Anraten des Gerichts ein Vergleich geschlossen mit dem für den Kläger wichtigstem Ergebnis, dass er die Englischnote akzeptiert, jedoch ein korrigiertes Abiturzeugnis mit der Musiknote 1  erhält. Der für den jungen und sehr begabten Pianisten und Dirigenten so ehrenrührige Vorwurf  konnte also schließlich ausgeräumt werden.

Auch dieser Fall zeigt, dass bei manchen Formulierungen in der Presse unter dem Informantenschutz im Hinblick auf die verfassungsrechtlich gebotene  Unschuldsvermutung eine wesentlich größere Zurückhaltung angebracht wäre.