Die Süddeutsche Zeitung (SZ)  berichtet seit 20.21./07.2013 in großen Artikeln, dass der Direktor des Thomas-Mann-Gymnasiums seit längerem engen Kontakt zu einem Schüler gehabt und ihm unter anderem bei der Musik-Abiturprüfung 2013 geholfen haben , d.h. vorab die Prüfungsaufgaben zugespielt haben soll. Am 26.07.2013 hat unsere Kanzlei, die den betroffenen Schüler anwaltlich vertritt und von der anwaltlichen Schweigepflicht entbunden wurde, an die SZ  die folgende PRESSEERKLÄRUNG übermittelt.

RIECHWALD RECHTSANWÄLTE

RUDOLF P.B. RIECHWALD  Rechtsanwalt; Fachanwalt für Verwaltungsrecht

KATRIN C. OVER  Rechtsanwältin; Fachanwältin für Verwaltungsrecht

Franz-Joseph-Str. 9, 80801 München

Tel. 089/334422   Fax. 089/345457  rechtsanwalt@riechwald.de   www.riechwald.de

 

                                                                                                                     München, am 26. Juli 2013

 

PRESSEERKLÄRUNG der RECHTSANWALTSKANZLEI RIECHWALD RECHTSANWÄLTE

Zu den SZ- Artikeln vom 20./21.07.2013: “Stadt suspendiert Schulleiter“;

vom 22.07.2013:“ Zeit der Prüfung“ und „ Ein äußerst schwieriger Fall“ sowie

vom 24.07.2013:. „Staatsanwaltschaft prüft Abiaffäre“

Namens und im Auftrage des betroffenen Abiturienten nehmen wir zu den von der SZ in presserechtlich ungewöhnlicher, weil  mehrdeutiger und indirekter Form ohne Namensnennung gegen unseren Mandanten im Artikel vom 20./21.07.2013 erhobenen Vorwürfen des Unterschleifs in der schriftlichen Musik-Abiturprüfung 2013 am Thomas-Mann- Gymnasium in München und gegen die Behauptung, es handele sich um eine „Abiaffäre“, wie folgt Stellung.

Unser Mandant weist die in mobbingartiger Form erhobenen Vorwürfe, der Schuldirektor soll “seit längerem eine enge Beziehung zu einem Schüler unterhalten haben und habe ihn in der schriftlichen Abiturprüfung im Fache Musik und wohl auch bei den Prüfungen während des  Schuljahres unterstützt“ in aller Deutlichkeit zurück ebenso wie die tendenziöse Berichterstattung in Bezug auf anonyme Quellen und die sogenannte Schulfamilie: „ Nach SZ-Informationen sollen die Abituraufgaben nicht die ersten gewesen sein, bei denen der Schüler überdurchschnittlich gut abschnitt – oft besser, als Lehrkräfte dessen Leistungsvermögen eingeschätzt hatten.

 Derartige und ähnliche Behauptungen und Gerüchte entsprechen nicht den Tatsachen und sind völlig unrichtig.

Auch im Artikel vom 22.07.2013 „ Zeit der Prüfung“  wird dieser ungewöhnliche Berichtstil der SZ fortgesetzt.“ Ohne Quellenangabe wird ausgeführt: “Denn aus der Sicht vieler Lehrer kümmerte sich ihr Schulleiter allzu intensiv um einen Schüler der 12. Klasse.“

Gerade die ständige Verwendung des Konjunktivs in einem solchen Zeitungsartikel mit Formulierungen schwerer Vorwürfe  in der Form “könnte“ ,“soll“ ohne Faktenangabe und gesicherter Tatsachengrundlage ist keine seriöse Berichterstattung einer international bekannten Zeitung: z.B. : “ Der Schulleiter soll seinem Lieblingsschüler geholfen haben, die Abitur-Klausur ausgerechnet im Fach Musik zu manipulieren. Jörg L. soll, so berichten Mitglieder des Kollegiums dem Münchner Merkur, schon vor Beginn des Abiturs den versiegelten Umschlag mit den Prüfungsunterlagen geöffnet haben- womöglich, um den Schützling vorher zu informieren.“

All diese Gerüchte, Andeutungen und Behauptung entbehren jeder sachlichen Grundlage und sind unwahr. Seit wann hat es die SZ nötig, sich auf den Inhalt anderer Zeitungsartikel zu berufen ?!

Wahr ist hingegen: Unser Mandant ist ein hervorragend begabter Musiker, d.h. Pianist und Chor- sowie Orchesterdirigent und hat den Schulchor, in dem auch viele Lehrer sangen, als Dirigent auch bei öffentlichen Aufführungen geleitet und dadurch sehr viel Anerkennung  bekommen.

Er hat in der Praktischen Abiturprüfung 2013  in Musik die Höchstpunktzahl von 15 Punkten erreicht. Genau so hervorragend ist ihm die schriftliche Abiturprüfung in  Musik ohne jegliche fremde Hilfe gelungen. Der Vorwurf des Unterschleifs, weil seine Lösungen angeblich weitgehend dem Erwartungshorizont entsprechen sollen, ist völlig unbegründet und aus der Luft gegriffen. Der Abiturient hat z. B. in einer Teilprüfung , der Aufgabe Nr. 4, von der gar keine Musterlösung existiert, auch die Höchstpunktzahl aufgrund seines hervorragenden Musikwissens erzielt. Er trägt in einer fachlichen Stellungnahme , in der er konkret die Vorwürfe widerlegt u.a. hierzu folgendes vor:

„Hier muss ich bemerken, dass ich mir die volle Punktzahl redlich verdient habe.

Die Bearbeitung der Aufgabe zeigt sicher auf, dass ich über detailiertes Hintergrundwissen (Lebensdaten, Werkbezeichungen, Tonart, etc.) verfüge, das ich nicht aus dem Unterricht bezogen habe sondern durch das Selbststudium und die intensive Abiturvorbereitung erworben habe.

Ein Sachkundiger und vor allem unabhängiger Musiklehrer hätte das erkennen müssen, so bin ich mir sicher, dass die wenigsten die Lebensdaten Gustav Mahlers, sowie die korrekte Bezeichnung seiner 2. Sinfonie bzw. des 2. Satzes daraus ohne Recherche wiedergeben könnten.“

Sein Wissensniveau in diesem musikalisch-theoretischem und praktischen Bereich übertrifft offenbar auch das mancher Musiklehrer. Möglicherweise können dies gewisse Personen nur schwer ertragen. Unser Mandant hat die Unterschleif- Vorwürfe eines ihm bis dato nicht benannten Sachverständigen, die in einem  Schreiben der Ministerialbeauftragten für die Gymnasien in Oberbayern West vom 12.06.2013 zitiert werden, jedenfalls in einer substantiierten fachlichen Gegendarstellung überzeugend widerlegt, die dem Gymnasium und dem Kultusministerium vorgelegt wurde.

Anscheinend entspringen diese von der Presse übernommenen Vorwürfe, Andeutungen und Gerüchte gewissen Neidkomplexen, denn es ist doch zu begrüßen, dass ein hochbegabter junger Musiker als Schüler in einem Gymnasium mit Musikzweig natürlich auch von seinem Schuldirektor, der selbst Musiklehrer ist, in seiner schulischen und musikalischen Entwicklung intensiv , aber keineswegs mit unlauteren Mitteln gefördert  wird. Die positiven öffentlichen Auftritte haben dies bestätigt.

 Keineswegs ist unser Mandant ein Opfer, für den Opferschutz zu gewähren wäre, wie die Redakteurin Katja Riedel in ihrem Kommentar vom 22.07.2013 meint: “ Aus diesem Umfeld hätte man ihn herausnehmen müssen“. Solche Ausführungen Ihrer Redakteurin ohne ausreichende fachliche Recherche und ohne Anhörung der Betroffenen, lassen ein grundsätzliches Fehlverständnis erkennen von sinnvoller Pädagogik und vom Wesensgehalt der Grundrechte der unantastbaren Würde der Person und der freien Entfaltung der Persönlichkeit von Schülern und Lehrern wie von allen Menschen. Diese Grundrechte stehen zwar im Spannungsverhältnis mit dem Grundrecht der Pressefreiheit. Ein sensiblerer Umgang mit diesem Spannungsverhältnis wäre ihrer Redakteurin und damit ihrer Zeitung dringend anzuraten.

Wir gehen davon aus, dass die Süddeutsche Zeitung diese Presseerklärung unverzüglich veröffentlicht, um die Fakten klarzustellen und dem Abiturienten außerhalb des schulrechtlichen Verfahrens angemessenes öffentliches Gehör zu gewähren und eine ungerechte öffentliche Vorverurteilung zu vermeiden, denn sowohl der Name des Schulleiters und unseres Mandanten sind natürlich inzwischen nicht nur der Schulöffentlichkeit bekannt.

 

gez. Rudolf P.B. Riechwald                                           gez. Katrin C. Over

Rechtsanwalt                                                                      Rechtsanwältin

Fachanwalt für Verwaltungsrecht                          Fachanwältin für Verwaltungsrecht      

In dem neuen aktuellen Artikel in der SZ vom 27./28.07.2013 : “Stadtschulrat schaltet Staatsanwaltschaft ein” werden aber nur kleine Auszüge aus der Presseerklärung zitiert und wesentliche Fakten weggelassen: Der im Fache Musik  hochbegabte Schüler und Pianist  leitete den Schulchor mit Orchester  in öffentlichen Aufführungen, die großen Anklang fanden. Es liegen Belobigungsschreiben und Urkunden u.a. des Herrn Oberbürgermeisters Ude  vor. Das wesentliche Faktum, dass der Schüler auch in einem Abitur-Aufgabenteil, für den gar kein sog. Erwartungshorizont b.z.w. keine Musterlösung bestand, ebenfalls die Höchstpunktzahl erhalten hatte, wurde verschwiegen. Außerdem hatte er unstreitig in der praktischen Musik-Abiturprüfung die Höchstpunktzahl von 15 Punkten erhalten. Wir haben dargelegt, dass diese mobbingartigen Vorwürfe und Gerüchte unwahr sind. Es steht der SZ sehr schlecht an, solche Vorwürfe zwar mit Konjunktiv-Formulierungen “soll” und” könnte” zu versehen, aber trotzdem unangemessen zu Lasten der Betroffenen unter Berufung auf “Schulkreise” aufzubauschen , ( siehe z.B. die Formulierung:” Am Prüfungstag fiel nach Schilderungen aus Schulkreisen auf, dass der Schüler sehr knapp vor Beginn der Klausur erschien, aber bereíts nach fünfzehn Minuten eifrig losschrieb. Alle anderen Schüler waren da noch dabei, die Aufgaben durchzulesen.”) Eine solche Berichtsart kommt einer öffentlichen Vorverurteilung gleich, wobei dem Abiturienten noch nicht einmal das sogenannte Gutachten über die angeblichen Übereinstimmungskriterien seiner Arbeit mit der Musterlösung zur rechtlichen Gehörsgewährung vorgelegt worden ist.Die SZ-Redaktion sollte erkennen, dass aus solchen Formulierungen der ungenannten Informanten förmlich der Neid gewisser Kreise aus der Schule über die sehr guten musiktheoretischen und pianistischen Fähigkeiten dieses Abiturienten spricht, wobei die gesamte Schule eigentlich stolz sein sollte, einen solchen Leistungsträger in Musik – von dem man sicher später in der Musikbranche noch hören wird – an ihrer Schule gehabt zu haben. 

SZ_240713_STA_prüft_ABIAaffäre354

SZ_2728813_Stadtschulrat_schaltet_STA_ein355

SZ_22_0713_Zeit_der_Prüfung353

SZ_20_21_0713_Stadt_suspendiert_Schulleiter352