Die Rechtsanwälte gegen Numerus clausus haben gemeinsam eine sehr umfangreiche Verfassungsbeschwerde zum Bundesverfassungsgericht eingereicht gegen die überlangen Wartezeiten der Medizinstudienbewerber von mindestens 12- 13 Fachsemestern bei steigender Tendenz. Die Presseerklärung lautet wie folgt und die SZ berichtet auf Seite 1 am 13.09.2011 unter dem Titel:”Ewig in Bereitschaft”

PRESSEERKLÄRUNG DER RECHTSANWÄLTE GEGEN NUMERUS-CLAUSUS

vom 25.08.2011

Verfassungsbeschwerde und Eilantrag gegen Vergabeverfahren in harten Numerus – clausus- Fächern wie Medizin am 24.08.2011 beim Bundesverfassungsgericht eingereicht!

Das bundesweite Netzwerk „Rechtsanwälte gegen Numerus clausus“ hat gestern für vier Medizinstudienbewerber, die durch Ablehnungsbescheide durch HochschulStart.de (früher: ZVS) zum kommenden Wintersemester 2010/11 in der Wartezeitquote auch mit 12 Semestern Wartezeit trotz beruflicher Tätigkeit in medizinischen Berufen – wie z.B. Medizinisch-Technische- Assistentin, Kranken- und Gesundheitspfleger oder Rettungsassistent – noch immer nicht zum Medizinstudium zugelassen wurden, eine Verfassungsbeschwerde von großer Bedeutung für studierwillige Abiturienten erhoben. Damit hat wieder einmal das Bundesverfassungsgericht das Wort im Zulassungsrecht. Die auf das Hochschulzulassungsrecht spezialisierten Rechtsanwälte setzen jetzt auf ein Machtwort des Gerichts. Für sie herrschen inzwischen nicht mehr hinnehmbare, grundrechtswidrige Zustände bei der Hochschulzulassung:

„Das heutige Zulassungsrecht ist ungerecht und unsozial. Es verstößt gegen das Teilhabe-Grundrecht auf freie Berufszulassung und freie Studienfachwahl aus Art.12 Absatz 1 Grundgesetz. Sehr viele Bewerber, die kein glattes „Einser-Abitur“ haben, müssen laut den Ablehnungsbescheiden vom 12.08.2011 über sechs Jahre mit steigender Tendenz auf einen Medizin-Studienplatz warten, obwohl in Deutschland Ärztemangel herrscht. Auch die zweite Runde der Bescheide im Auswahlverfahren der Hochschulen am 22.09.2011 wird nicht viel besser für die Studierwilligen ausfallen. Wahrscheinlich benötigt man mindestens eine 1,3 Durchschnittsnote im Abitur, um eine Zulassungschance zu haben. Dies ist fatal angesichts der doppelten Abiturjahrgänge ab diesem Jahr (G9/G8 in Bayern) und in folgenden Jahren in anderen Bundesländern und wegen des Wegfalls der Wehr- und Zivildienstpflicht und der zusätzlichen, deutschen Abiturienten gleichgestellten Bewerber aus den EU-Ländern.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte bereits 1972 in seiner zweiten Numerus- clausus- Entscheidung überlange Wartezeiten als unsozial kritisiert, denn „ sozial schwächere Bewerber haben dabei nicht die gleichen Möglichkeiten wie die wohlhabenderen, längere Wartezeiten zu überbrücken oder eine Ausbildung im Ausland zu versuchen.“

Das Bundesverfassungsgericht hatte seinerzeit den Hochschulen strenge Regeln zur Ausschöpfung ihrer Studienplatzkapazitäten auferlegt, damit tausenden zusätzlichen Studienbewerbern den Weg zum Wunschstudium eröffnet und den Gesetzgeber zu einem sozial gerechteren Zulassungsverfahren verpflichtet, bei dem jede Abiturientin und jeder Abiturient eine angemessene Chance auf einen Wunschstudienplatz hat.

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Aus Sicht der „Rechtsanwälte gegen Numerus clausus“ ist der Bund nach der Veränderung der politischen, sozialen, finanziellen Verhältnisse und der fatalen Knappheit der Ausbildungsplätze in über 35 Jahren gefordert, von seiner Gesetzgebungskompetenz beim Hochschulzulassungsrecht Gebrauch zu machen und den hochschulreifen Bewerbern den Zugang zum Wunschberuf zu erleichtern.

Das Zulassungsrecht ist für die Bewerber zwar mehrfach geändert, aber nicht wesentlich verbessert worden, obgleich augenfällig ist, dass längst nicht jeder Bewerber eine Zulassungschance innerhalb angemessener Wartzeit hat. Der Aus -bildungsnotstand muss vor allem in den sogenannten harten NC-Fächern deutlich verbessert werden.

Die Vereinigung „Rechtsanwälte gegen Numerus clausus“ ist eine bundesweite Kooperation von Rechtsanwältinnen und Rechtsanwälten, die zum Teil seit Jahrzehnten Studienbewerber vertreten. Ihr gehören an:

– RA Dr. Peter Becker, RA Reinhard Karasek aus Marburg

– RA Dr. Robert Brehm, RAin Alexandra Brehm-Kaiser aus Frankfurt

– RAin Mechtild Düsing, RA Wilhelm Achelpöhler aus Münster,

– RA Jürgen Hägele aus Berlin

– RA Dr. Ulrich Mühl aus Mainz,

– RA Rudolf P. B. Riechwald aus München,

– RA Dr. Wolfgang Zimmerling aus Saarbrücken

https://www.rechtsanwaelte-gegen-numerus-clausus.de

für die Rechtsanwälte gegen Numerus-clausus:

gez.

Rudolf P.B. Riechwald,

Rechtsanwalt

Fachanwalt für Verwaltungsrecht