Der Kläger hatte in der Abiturprüfung für einen Aufsatz über Kafka Null Punkte erhalten und war deshalb an der 0-Punkte-Hürde der Bay GSO gescheitert.Die mündliche Verhandlung vor dem VG München ergab jedoch-nicht zuletzt auch wegen der hervorragenden Literaturkenntnis des richterlichen Berichterstatters in der Kammer-, dass die Arbeit des Schülers nicht so schlecht war. Dieser erhielt im Wege des Vergleichs im Anschluß an die mündliche Verhandlung sein Abiturzeugnis, nachdem die beklagte Schule die Abitur-Deutsch-Note verbessert hatte.

Auch der VGH Baden-Württemberg hat in einer beachtenswerten Entscheidung vom 16.05.06 eine Abiturprüfungsentscheidung mit 0 Punkten in der mündlichen Mathematik-Prüfung aufgehoben.