Straßenplanungsrecht, Verlegung einer Landesstraße durch Bebauungsplan im Lauterachtal, Ortsbereich Kastl, Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung nach § 47 Abs. 6 VwGO, Normenkontroll-Eilverfahren
Fallschilderung: www.kastl.net/mrsit9805a.htm
Leitsatz 2 und 3:
“2. Zu den von der Bauleitplanung zu bewältigenden Fragen gehört nicht die Frage der Finanzierung einer durch den Beabauungsplan festgesetzten Straßenplanung und ihre Abwicklung im Gemeindehaushalt. Für die Frage der Gültigkeit des Bebauungsplans ist es deshalb unerheblich, ob bei seiner Aufstellung die gemeindehaushaltsrechtlichen Vorschriften (Art. 61 ff. BayGO i.V.m. §§ 7, 10 BayKommHV) und die Rechte des Gemeinderats (Art. 29, 30 ff. BayGO) hinreichend beachtet worden sind.
3. Zur Zulässigkeit einer einstweiligen Anordnung nach § 47 VI VwGO.”