FG München, 4 K 2947/95
Steuerberaterprüfungsrecht, Begründungspflicht mündlicher Prüfungsentscheidung, Steuerberaterrecht, Prüfungsrecht, Verfassungsrecht)
Die Klägerin durfte die mündliche Steuerberaterprüfung wiederholen, weil die Prüfungsentscheidung trotz Aufforderung nicht rechtzeitig substantiiert begründet wurde.