Prüfungsrecht, BayJAPO, Grundsatzentscheidung zum Prüfungsrecht, Abgrenzung formeller/-materieller Fehler, zu kurze Prüfungsdauer,
Prüfungsverfahrensfehler müssen unverzüglich gerügt werden. Leider hatte die Jurastudentin die zu kurze Prüfungsdauer im mündlichen Examen nicht zusätzlich zur Rechtsmitteleinlegung gesondert innerhalb einer Monatsfrist gerügt.
BVerwGE 96,126