16.11.2022: Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. hält Rücknahmebescheide der Universität Frankfurt am Main von zu viel vergebenen Medizinstudienplätzen im Eilverfahren für rechtswidrig
Schneller aktueller Erfolg im gerichtlichen Studienzulassungs-Eilverfahren bei Rücknahme von Medizinstudienplätzen
Die Universität Frankfurt am Main hatte zum Wintersemester 2022/23 die Anzahl von 251 über Hochschulstart.de versehentlich zu viel über die normativ geregelte Höchstzahl hinaus vergebenen Medizinstudienplätze zum 1. Fachsemester wieder durch sofort vollziehbare Bescheide zurückgenommen.
Auf unseren Widerspruch gegen den Rücknahmebescheid und den Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung hat das Gericht dem Eilantrag unserer Mandantschaft und 5 anderen Antragstellern am 16.11.2022 stattgegeben, so dass diese 6 Antragsteller/innen sofort wieder vorläufig studieren konnten, wohl aber mit großer Wahrscheinlichkeit auch bald endgültig ihr Medizinstudium zum Studienjahr 2022/23 fortführen können. Die Universität Frankfurt am Main ließ zwar Beschwerde zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen, über die bis 20.02.2023 noch nicht entschieden worden ist.
Az. 3 L 2316/22.F.A