Verfahrensablauf: 16.11.2022: Verwaltungsgericht Frankfurt a.M. hält Rücknahmebescheide der Universität Frankfurt am Main von zu viel vergebenen Medizinstudienplätzen zum WS 2022/23 im Eilverfahren für rechtswidrig und ordnet aufschiebende Wirkung des Widerspruchs der Mandantin an.

18.07.2023: Der Hessische VGH  bestätigt diese Entscheidung im Beschwerdeverfahren von Seiten der Uni Frankfurt zugunsten der Mandantin

08./09./8.2023: das Hauptsacheverfahren wird im Vergleichswege beendet durch endgültige Zulassung zum WS 2022/23 mit Anrechnung der bisherigen Studienleistungen!

Schneller aktueller Erfolg im gerichtlichen Studienzulassungs-Eilverfahren bei Rücknahme von Medizinstudienplätzen
Die Universität Frankfurt am Main hatte zum Wintersemester 2022/23 die Anzahl von 251 über Hochschulstart.de versehentlich zu viel über die normativ geregelte Höchstzahl hinaus vergebenen Medizinstudienplätze zum 1. Fachsemester wieder durch sofort vollziehbare Bescheide zurückgenommen.
Auf unseren Widerspruch gegen den Rücknahmebescheid und den Eilantrag auf Wiederherstellung der aufschiebenden Wirkung hat das Gericht dem Eilantrag unserer Mandantschaft und 5 anderen Antragstellern am 16.11.2022 stattgegeben, so dass diese 6 Antragsteller/innen sofort wieder vorläufig studieren konnten. In einem Fall hob die Uni Frankfurt ihren Bescheid auf unseren Widerspruch sofort auf.  Die Universität Frankfurt am Main ließ in unserem weiteren Fall zwar Beschwerde zum Hessischen Verwaltungsgerichtshof einlegen, die Beschwerde wurde aber am 18. Juli 2023 zurückgewiesen. Hierauf  wurde  das Hauptsacheverfahren durch endgültige Zulassung mit Anrechnung der bisherigen Studienleistungen durch Vergleich  erfolgreich für die Mandantschaft beendet!

Az. VG F: 3 L 2316/22.F.A und Hess. VGH: Az.10B1959/22.FM.W22