Telekom-Verfassungsbeschwerde und Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung.
Telekommunikationsrecht, Verfassungsrecht, Eilverfahren, Subsidiarität

Das Bundesverfassungsgericht hebt im Eilverfahren die Gebührenerhöhung der Telekom vor ihrer Privatisierung nicht auf und verlangt Ausschöpfung des Hauptsacherechtsweges. Die Durchführung des Hauptsacheverfahrens wäre wegen der langen Verfahrensdauer sinnlos gewesen.Das BVerfG verwies in erstaunlicher Deutlichkeit auf die Klagemöglichkeit des Zivilrechtsweges und Geltendmachung einer vorsätzlichen sittenwidrigen Schädigung durch mögliche Ausnutzung einer Monopolstellung. Zivilklagen betroffener Bürger, die RA Riechwald nicht vertreten hat, wurden dann nach Jahren vom BGH abgewiesen.

BVerfG, NJW 96,835